❓ Auflagen und Beschränkungen für Windenergieanlagen in Bann und Umgebung
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung zu den spezifischen Auflagen und Ausschlusskriterien für Windenergieanlagen im Umfeld der POLYGONE in Bann und den umliegenden Gemeinden befragt. Es wird auch nach weiteren betroffenen Einrichtungen und den zuständigen Behörden gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in der Umgebung der POLYGONE in Bann sowie die Betreiber von Windenergieanlagen und andere bauliche Anlagen wie Hochspannungsmasten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Fragestellung umfasst die Auflagen für Windenergieanlagen, die betroffenen Einrichtungen, die Gültigkeit der Auflagen in bestimmten Korridoren sowie die zuständigen Behörden für Genehmigungsverfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Windenergieanlagen in der Nähe der POLYGONE strengen Auflagen unterliegen, um den Verteidigungsauftrag der Bundesrepublik Deutschland nicht zu beeinträchtigen. Es gibt Bauhöhen- und Abstandsbeschränkungen, die durch das Bundesverteidigungsministerium festgelegt werden. Eine Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist erforderlich.
⚡ Einordnung
Die CDU-Fraktion hat die Anfrage eingereicht. Die Antwort der Landesregierung beschreibt die strengen Auflagen für Windenergieanlagen in den POLYGON-Bereichen und verweist auf die Rolle des Bundesverteidigungsministeriums und des BAIUDBw bei der Festlegung dieser Auflagen.