❓ Bescheinigung von Testergebnissen an Schulen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Problematik der fehlenden Bescheinigung von Testergebnissen an Schulen thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, warum Schüler und Lehrkräfte keine Bescheinigungen für Selbsttests erhalten und welche Unterschiede zu anderen Testverfahren bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die fehlende Bescheinigung von Testergebnissen, den rechtlichen Unterschieden zu anderen Testverfahren und der Einschätzung der Landesregierung zur Notwendigkeit zusätzlicher Testkapazitäten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Bescheinigung nur möglich ist, wenn die Selbsttestung unter Aufsicht einer beauftragten Person erfolgt. In Schulen sind die Voraussetzungen dafür nicht vollständig erfüllt. Die Lehrkräfte können nicht garantieren, dass die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden. Zudem wird klargestellt, dass die Selbsttests in Schulen und die Bürgertests keine konkurrierenden Angebote sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat am 15. Juni 2021 geantwortet. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der 22. CoBeLVO verwiesen, die die Bescheinigung von Testergebnissen regelt.