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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Maßnahmen des LKA Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung von Bandenkriminalität und Betäubungsmitteln

28. Mai 2021Dokument 18/318 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger
BandenkriminalitätBetäubungsmittelKontrollenLKARheinland-Pfalz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger befasst sich mit den Maßnahmen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung von Bandenkriminalität. Insbesondere wird nach den sichergestellten Betäubungsmitteln, deren Herkunft und den Hintergründen der Tatverdächtigen gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Tatverdächtigen, die in den Kontrollen des LKA Rheinland-Pfalz involviert sind, sowie die allgemeine Öffentlichkeit, die durch Bandenkriminalität gefährdet ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln, deren Herkunft, den persönlichen Hintergründen der Tatverdächtigen und weiteren sichergestellten Gegenständen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass bei fünf Tatverdächtigen insgesamt 20,68 Gramm Marihuana sichergestellt wurden. Der Straßenverkaufswert variiert zwischen 5 und 15 Euro pro Gramm. Die Herkunft der Betäubungsmittel konnte nicht ermittelt werden, da die Beschuldigten ihr Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch nahmen. Alle Tatverdächtigen sind deutsche Staatsangehörige und wurden wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Neben Munition wurden auch Konsum-, Händler- und Verpackungsutensilien sowie digitale Beweismittel sichergestellt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Antwort der Landesregierung enthält spezifische Informationen zu den sichergestellten Betäubungsmitteln und den Tatverdächtigen. Es wird auf die Schwierigkeiten bei der Herkunftsermittlung der Drogen hingewiesen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/318, Wahlperiode 18, eingereicht 28. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.