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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Durchführung und Unregelmäßigkeiten von Bürgertestungen in Rheinland-Pfalz

1. Juni 2021Dokument 18/343 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger
BürgertestungenCOVID-19TeststellenRheinland-PfalzGesundheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger befasst sich mit der Durchführung von Bürgertestungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere mit möglichen Unregelmäßigkeiten und der Anzahl der Teststellen. Es werden Fragen zu den Voraussetzungen und der Vergütung der Leistungserbringer gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, die Anspruch auf Bürgertestungen haben, sowie die Leistungserbringer, die diese Tests durchführen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst sieben zentrale Fragen, darunter die Anzahl der Leistungserbringer, die Voraussetzungen für deren Beauftragung, die Überprüfung dieser Voraussetzungen, die Entwicklung der Teststellenanzahl, die Vergütung der Leistungserbringer und die Überprüfung der Identität getesteter Personen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit konkreten Zahlen und Informationen. Insgesamt wurden 1.691 Teststellen beauftragt, davon 437 in kommunaler Trägerschaft und 1.254 private Anbieter. Die Vergütung für die Durchführung von Tests beträgt 15,00 Euro für ärztliche Leistungserbringer und 12,00 Euro für nicht ärztliche. Die Identität der getesteten Personen wird in der Regel durch Ausweisdokumente überprüft.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Unregelmäßigkeiten bei den Bürgertestungen. Die Landesregierung gibt an, dass 419 beantragte Teststellen keine Beauftragung erhielten, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Zudem werden spezifische Anforderungen an die Teststellen und deren Überprüfung genannt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/343, Wahlperiode 18, eingereicht 1. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.