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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Aktivitäten der Gruppierung 'Muslim-Interaktiv' in Rheinland-Pfalz und Bewertung durch den Verfassungsschutz

1. Juni 2021Dokument 18/347 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Jan Bollinger
Muslim-InteraktivHizb ut-TahrirPolitisch motivierte KriminalitätVerfassungsschutzRheinland-Pfalz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger zielt darauf ab, Informationen über die Aktivitäten der Gruppierung 'Muslim-Interaktiv' in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Insbesondere wird gefragt, ob die Gruppierung aktiv ist, welche Veranstaltungen oder strafrechtlich relevanten Handlungen in Verbindung mit ihr stehen und wie der Landesverfassungsschutz die Gruppierung bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz sowie die Gesellschaft, die durch mögliche extremistische Aktivitäten beeinflusst werden könnte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen zur Aktivität, zu Veranstaltungen, strafrechtlichen Handlungen und zur Bewertung durch den Verfassungsschutz in Bezug auf 'Muslim-Interaktiv'.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine Erkenntnisse über Aktivitäten von 'Muslim-Interaktiv' in Rheinland-Pfalz vorliegen. Die Gruppierung wurde erst am 3. März 2020 gegründet, und es wurden keine relevanten Aktivitäten oder strafrechtlichen Handlungen festgestellt. Der Verfassungsschutz hat Kenntnis von Aktivitäten in anderen Bundesländern und ist sensibilisiert.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass 'Muslim-Interaktiv' in Rheinland-Pfalz aktiv sein könnte, basierend auf Aktivitäten in anderen Bundesländern. Die Landesregierung hat keine Belege für Aktivitäten in Rheinland-Pfalz gefunden und verweist auf die Verfassungsschutzberichte der Länder Hamburg und Berlin.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/347, Wahlperiode 18, eingereicht 1. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.