Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Entwicklung der Angebotsmieten im Landkreis Mainz-Bingen der letzten 10 Jahre

9. Juni 2021Dokument 18/421 · WP 18Rheinland-Pfalz
Thomas Barth
AngebotsmietenLandkreis Mainz-BingenSozialwohnungenMietentwicklungFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Thomas Barth zielt darauf ab, Informationen über die Entwicklung der Angebotsmieten in den letzten 10 Jahren im Landkreis Mainz-Bingen zu erhalten. Es werden spezifische Fragen zu den Mietpreisen in verschiedenen Gemeinden und zur Förderung sozialer Wohneinheiten gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner des Landkreises Mainz-Bingen sowie potenzielle Mieter und Wohnungssuchende.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst vier zentrale Fragen zur Entwicklung der Angebotsmieten in den Verbandsgemeinden des Landkreises und zur Anzahl sowie Förderung sozialer Wohneinheiten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Angebotsmieten im Landkreis Mainz-Bingen in den letzten 10 Jahren gestiegen sind. Im Jahr 2012 lag der Median bei 6,77 Euro/m², während er 2020 auf 8,97 Euro/m² gestiegen ist. Die verbandsfreie Gemeinde Budenheim hatte die höchsten Mietpreise, während die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die günstigsten aufwies. Zudem wird auf die Förderung sozialer Wohneinheiten im Landkreis eingegangen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung stellt fest, dass die Daten zur Mietentwicklung aus der empirica Preisdatenbank stammen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsmieten in der verbandsfreien Gemeinde Bingen am Rhein um 40 Prozent gestiegen sind, während Budenheim den geringsten Anstieg verzeichnete. Eine detaillierte Übersicht zur sozialen Wohnraumförderung wird ebenfalls bereitgestellt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/421, Wahlperiode 18, eingereicht 9. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.