❓ Umgang mit Wolfsrissen und Entnahme auffälliger Wölfe in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Problematik von Wolfsrissen an Weidetieren in Rheinland-Pfalz und fragt nach den Entscheidungsprozessen zur Entnahme auffälliger Wölfe. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zuständigkeiten der Behörden eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte, Weidetierhalter und die zuständigen Naturschutzbehörden in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier zentrale Fragen zur Entscheidungsfindung über die Entnahme auffälliger Wölfe, zur Durchführung der Entnahme und zur Einbindung des Runden Tisches 'Großkarnivoren'.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die oberen Naturschutzbehörden über die Entnahme entscheiden und dass die Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte erfolgen kann. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, verschiedene rechtliche Vorschriften zu beachten. Zudem wird die Einbindung des Runden Tisches 'Großkarnivoren' in den Entscheidungsprozess erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Klarheit über die Kriterien und Verfahren zur Entnahme von Wölfen, die für landwirtschaftliche Schäden verantwortlich sind. Die Landesregierung hat bisher keine Wölfe entnommen, obwohl dies rechtlich möglich wäre.