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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Zustände im Koblenzer Schlosspark: Kontrollen, Drogen- und Trinkerszene, Graffiti, Corona-Regelungen

11. Juni 2021Dokument 18/480 · WP 18Rheinland-Pfalz
Matthias Lammert
Koblenzer SchlossparkKontrollenDrogenszeneGraffitiCorona-Regelungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert thematisiert die unzumutbaren Zustände im Koblenzer Schlosspark, insbesondere die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sowie die Maßnahmen gegen die Drogen- und Trinker-Szene. Es werden auch Fragen zur Beseitigung von Graffiti und zur Einhaltung der Corona-Regelungen aufgeworfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner, Besucher des Schlossparks, die Polizei, das Ordnungsamt und die Stadt Koblenz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst Fragen zu den durchgeführten Kontrollen, den Maßnahmen gegen die Drogen- und Trinker-Szene, der Beseitigung von Graffiti, der Verpflichtung von Personen zu Arbeitsgelegenheiten sowie der Einhaltung von Corona-Regelungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass regelmäßige Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt stattfinden, jedoch keine statistische Erfassung erfolgt. Es wird auf die Analyse der Kriminalitätslage verwiesen, und es sind keine Graffiti am Schloss vorhanden. Zudem werden Zahlen zu Arbeitsgelegenheiten genannt: 101 Personen im Jahr 2020 und 21 im Jahr 2021 wurden verpflichtet.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Koblenzer Schlosspark und fordern Informationen zu den Maßnahmen der Behörden. Die Landesregierung gibt an, dass die Corona-Regelungen durch das Ordnungsamt überwacht werden und dass der Pachtvertrag für das Café im Schloss keine allgemeine Betriebspflicht enthält.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/480, Wahlperiode 18, eingereicht 11. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.