❓ Planung und Bau von Radwegen bei Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Möglichkeit, straßenbegleitende Radwege während der Sanierung und dem Ausbau von Landesstraßen zu planen und zu bauen. Die Fragesteller möchten wissen, wie die Landesregierung diese Maßnahmen prüft und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz, die Landesregierung sowie Radfahrer und Verkehrsteilnehmer im ländlichen Raum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, inwieweit der Bau von Radwegen bei Sanierungsmaßnahmen geprüft wird, welche Kriterien dafür gelten und wie kommunale Verantwortliche in die Planungen einbezogen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit Juni 2019 bei Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen geprüft wird, ob Radwege gebaut werden. Der Landesbetrieb Mobilität hat Kriterien für die Planung erstellt, die den Bedarf und die Erforderlichkeit eines Radwegs berücksichtigen. Kommunen werden in die Planungen einbezogen, wenn ein Geh- und Radweg erforderlich ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der CDU haben am 15. Juni 2021 die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat am 5. Juli 2021 geantwortet. Die Prüfung der Radwege erfolgt seit 2019, und es gibt spezifische Kriterien für die Planung. Die Antwort enthält keine konkreten Zahlen oder Fristen.