❓ Ruhestandsversetzung des Geschäftsführers des Landeskrankenhauses Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung zu verschiedenen Aspekten der Ruhestandsversetzung des Geschäftsführers des Landeskrankenhauses befragt. Es werden Fragen zu seinem beamtenrechtlichen Status und den Versorgungsbezügen aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Staatssekretär Dr. Wilhelm sowie die Mitarbeiter und Patienten des Landeskrankenhauses.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung, dem aktuellen Status des Staatssekretärs, den Gründen für eine mögliche Nicht-Versetzung und den Versorgungsbezügen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Ruhestandsversetzung erfolgt ist und der Staatssekretär bis Mai 2026 beurlaubt ist. Es werden keine Versorgungsbezüge gezahlt, da keine Ruhestandsversetzung stattgefunden hat.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der CDU haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat am 7. Juli 2021 auf die Fragen geantwortet, dass der Staatssekretär beurlaubt ist und keine Versorgungsbezüge gezahlt werden.