❓ Vergabe von Lehraufträgen an Hochschulen in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vergabe von Lehraufträgen an Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Die Abgeordneten fragen die Landesregierung nach der allgemeinen Beurteilung und den aktuellen Zahlen zu externen Lehraufträgen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Hochschulen in Rheinland-Pfalz sowie die Lehrbeauftragten und Studierenden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der allgemeinen Beurteilung der Vergabe von Lehraufträgen, dem Umfang der Vergabe, der aktuellen Anzahl und der Entwicklung über die letzten zehn Jahre.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Lehraufträge gemäß § 63 HochSchG erteilt werden können. Die Hochschulen entscheiden eigenverantwortlich über die Vergabe. Konkrete Zahlen zur Vergabe von Lehraufträgen wurden bereitgestellt, jedoch nicht durchgängig statistisch erfasst.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass Lehraufträge zur Ergänzung des Lehrangebots wichtig sind. Die Antwort enthält spezifische Zahlen zu den Lehraufträgen an verschiedenen Hochschulen, jedoch keine vollständige statistische Erfassung.