❓ Dokument 18/625
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Beurlaubung eines Staatssekretärs im Landeskrankenhaus Rheinland-Pfalz und stellt Fragen zur Begründetheit dieser Maßnahme sowie zur Berücksichtigung der Beurlaubungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Staatssekretär, die Landesregierung sowie die Mitarbeiter und Patienten des Landeskrankenhauses.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Berücksichtigung der Beurlaubungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, zu den öffentlichen Belangen, die die Beurlaubung rechtfertigen, und zur Rückführung des Staatssekretärs in sein Amt nach der Beurlaubung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, Gordon Schnieder und Marcus Klein von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, stellen fest, dass Urlaub nach § 32 Abs. 1 UrlVO nur in besonders begründeten Fällen bewilligt werden kann. Es wird auf den Rechnungshof Rheinland-Pfalz verwiesen, der auf mögliche rechtswidrige Beurlaubungen hinweist.