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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und Wettbewerbsverzerrungen in Rheinland-Pfalz

23. Juni 2021Dokument 18/645 · WP 18Rheinland-Pfalz
Dr. Helmut Martin
BrandmeldeanlagenWettbewerbKonzessionsmodellRheinland-PfalzFeuerwehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in Rheinland-Pfalz und die damit verbundenen Herausforderungen durch ein bestehendes Konzessionsmodell, das zu Wettbewerbsnachteilen für regionale Anbieter führt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Brandmeldeanlagen, regionale Handwerksbetriebe sowie die Kommunen in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragestellung umfasst die bestehenden Bedingungen für die Aufschaltung von BMA, die Rolle der Monopolisten und die rechtlichen Vorgaben für Baugenehmigungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in sieben Landkreisen und kreisfreien Städten BMA ohne Einbindung der Monopolisten betrieben werden. Es bestehen keine bauordnungsrechtlichen Vorgaben, die eine Einbindung der Monopolisten verlangen. Die Landeskartellbehörde hat die Kommunen über die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen informiert.

⚡ Einordnung

Die CDU-Fraktion stellt die Wettbewerbsverzerrungen durch Monopolisten in Frage. Die Landesregierung hat die Kommunen über die kartellrechtlichen Vorgaben informiert und empfiehlt eine Prüfung der bestehenden Konzessionsverträge.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/645, Wahlperiode 18, eingereicht 23. Juni 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.