❓ Dokument 18/685
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes in Rheinland-Pfalz, insbesondere mit der Personalplanung und den Auswirkungen auf die Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied und der Stadt Neuwied.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied und in der Stadt Neuwied sowie die dortigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der Anträge auf Betriebserlaubnisse, zur Personalplanung in den Kitas und zu den Herausforderungen bei der Personalgewinnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und festgestellt, dass alle 62 landesgeförderten Einrichtungen im Kreis Neuwied Anträge auf Betriebserlaubnisse gestellt haben. Zudem gibt es eine Differenz von 14,67 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Kreis Neuwied und 18,87 VZÄ in der Stadt Neuwied nach Inkrafttreten des Gesetzes.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung gibt an, dass die Bedarfsplanung Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist. Die Anträge auf Betriebserlaubnisse sind teilweise noch in Prüfung. Die Differenzen in den VZÄ sind abhängig von den jeweiligen Betreuungsangeboten und den Entscheidungen der Jugendämter.