❓ Barrierefreiheit der App 'luca' und Kritikpunkte zur Nutzung in der Corona-Pandemie
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Daniel Köbler thematisiert die Barrierefreiheit der App 'luca', die während der Corona-Pandemie zur Registrierung in Gastronomie und Kultur eingesetzt wird. Es wird nach bekannten Kritikpunkten und der Überprüfung der Barrierefreiheit gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem sehbehinderte und blinde Menschen, die die App nutzen möchten, sowie die Nutzer von Gastronomie und Kultureinrichtungen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen zur Barrierefreiheit der App 'luca', darunter bekannte Kritikpunkte, Maßnahmen zur Verbesserung und die gesetzlichen Anforderungen an digitale Anwendungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass ihr nur öffentliche Kritikpunkte bekannt sind und dass die Barrierefreiheit der App durch die Entwickler in Zusammenarbeit mit einem Verein verbessert wurde. Die App erfüllt mittlerweile die Anforderungen an Barrierefreiheit, obwohl die Barrierefreiheit vor dem Erwerb der Lizenz nicht gesondert geprüft wurde.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Barrierefreiheit der App 'luca' nicht im Rahmen der Lizenzvergabe geprüft, hat jedoch Verbesserungen gefordert. Die App wird als privat eingestuft, sodass keine gesetzlichen Anforderungen an den barrierefreien Zugang gelten.