❓ Überbauung geschützter Biotopflächen durch Gewächshäuser in Andel
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die geplante Installation eines Foliengewächshauses auf geschützten Biotopflächen in der Gemeinde Andel thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den möglichen Auswirkungen auf die geschützten Biotope.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die geschützten Biotopflächen in der Gemeinde Andel sowie die dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe und die Naturschutzbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Überbauung solcher Flächen möglich ist, welche Bestimmungen beachtet werden müssen und welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der gesetzliche Biotopschutz die Zerstörung geschützter Biotope verbietet, jedoch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Zudem müssen spezifische Anforderungen an Erdarbeiten und Wassermanagement beachtet werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass Entscheidungen über Ausnahmen vom Biotopschutz immer mit naturschutzrechtlichen Prüfungen verbunden sind. Sicherheitsleistungen für Kompensationsmaßnahmen können verlangt werden. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes verwiesen.