❓ Aufholen nach Corona: Freiwilliges Wiederholen und Versetzung aus besonderen Gründen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen zur Versetzung und die Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens von Schüler*innen im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird hinterfragt, warum die normalen Versetzungsregeln gelten und welche Vorteile das freiwillige Wiederholen bietet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schüler*innen in Rheinland-Pfalz, Eltern sowie Schulen und Lehrkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die geltenden Versetzungsregeln, den Vorteilen des freiwilligen Wiederholens und den schulorganisatorischen Konsequenzen dieser Regelungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die normalen Versetzungsregeln gelten, um den Lernstand der Schüler*innen zu sichern. Es wird betont, dass das freiwillige Wiederholen eine Möglichkeit für Schüler*innen darstellt, die Unterstützung benötigen. Statistisch haben 6.414 Schüler*innen im Schuljahr 2020/2021 ihre Klassenstufe wiederholt, darunter 4.572 freiwillige Wiederholungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Entscheidung gegen eine generalisierte Versetzungsoption aufgrund der Vorbereitung der Schulen auf Fernunterricht gefallen ist. Die Landesregierung hebt hervor, dass die digitale Ausstattung verbessert wurde und dass Schulen die Möglichkeit haben, die Nachteile des Fernunterrichts auszugleichen.