📊 Dokument 18/73
📋 Worum geht es?
Der Bericht informiert über den Einsatz technischer Mittel durch die Polizei Rheinland-Pfalz im Jahr 2020, insbesondere über Datenerhebungen gemäß dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Es werden die verschiedenen Arten der Datenerhebung und deren Ergebnisse dargestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizei Rheinland-Pfalz sowie die Personen, deren Daten im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen erhoben wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
🔎 Kernergebnisse
Im Jahr 2020 fanden keine Datenerhebungen durch verdeckten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen statt. Es wurden drei Maßnahmen zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation durchgeführt, die sich auf vermisste Kinder bezogen. Eine Datenerhebung in informationstechnischen Systemen fand nicht statt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung informiert den Landtag gemäß den gesetzlichen Berichtspflichten. Es werden keine spezifischen Fraktionen oder Abgeordneten als Antragsteller genannt. Der Bericht bezieht sich auf die gesetzlichen Änderungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, die am 7. Oktober 2020 in Kraft traten.