❓ Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten im Westerwaldkreis nach Kita-Gesetz 2021
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Jennifer Groß (CDU) befasst sich mit der Situation der Kindertagesstätten im Westerwaldkreis nach dem Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes am 1. Juli 2021. Die Abgeordnete fragt nach der Anzahl der Kitas mit und ohne gültige Betriebserlaubnis sowie nach den Informationen und Fristen, die die Landesregierung den Trägern zur Verfügung gestellt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kindertagesstätten im Westerwaldkreis sowie deren Träger und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst sieben zentrale Fragen zur Anzahl der Kitas mit und ohne Betriebserlaubnis, zur Information der Träger durch die Landesregierung und zu Fristen für die Beantragung der Betriebserlaubnis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle Anträge auf Erteilung einer Betriebserlaubnis im Westerwaldkreis fristgerecht vorlagen und alle Betriebserlaubnisse erteilt wurden. Es wurde keine Kita in einen Notbetrieb versetzt. Die Antragstellung konnte seit Oktober 2020 über ein webbasiertes Verfahren erfolgen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Jennifer Groß von der CDU, stellt fest, dass die heterogene Kita-Landschaft und die Personalsituation in den Kitas berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung hat die Kitas umfassend beraten und alle erforderlichen Informationen bereitgestellt.