❓ Gewährung von Leistungsentgelten nach dem Gießkannenprinzip in 56 Kommunen Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland zielt darauf ab, Informationen über die Gewährung von Leistungsentgelten durch 56 Kommunen zu erhalten, die diese nach dem Gießkannenprinzip vergeben haben. Es wird nach den betroffenen Gemeinden, den finanziellen Aufwendungen und den Maßnahmen zur rechtmäßigen Vergabe gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind 56 Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz, die Leistungsentgelte nach dem Gießkannenprinzip gewährt haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage sind: 1. Welche 56 Gemeinden und Gemeindeverbände sind betroffen? 2. Welche finanziellen Aufwendungen sind entstanden? 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um rechtmäßige Leistungsentgelte zu zahlen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort dargelegt, dass 56 Kommunen Leistungsentgelte ohne Leistungsbewertung gezahlt haben. Im Jahr 2019 betrugen die Pauschalierungen insgesamt 7,7 Millionen Euro. Die Regierung verweist auf eine Regelung aus den Tarifverhandlungen, die die pauschalen Zahlungen bis zu einem bestimmten Datum als zulässig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Antwort der Landesregierung enthält spezifische Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen und verweist auf den Kommunalbericht 2020 des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz.