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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Dokument 18/761

22. Oktober 2026Dokument 18/761 · WP 18Rheinland-Pfalz
Iris Nieland
WohneigentumRheinland-PfalzImmobilienpreiseEinkommensstrukturMikrozensus

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland befasst sich mit dem Wohneigentum in Rheinland-Pfalz und dessen Entwicklung seit 2017. Es werden verschiedene Aspekte wie der Anteil der Bevölkerung mit Wohneigentum, regionale Unterschiede und die Korrelation zu Immobilienpreisen sowie die Einkommensstruktur der Eigentümer untersucht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die rheinland-pfälzischen Haushalte, insbesondere die, die Wohneigentum besitzen, sowie die Landesregierung, die auf die Anfrage antwortet.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden fünf zentrale Fragen gestellt: 1. Entwicklung des Anteils der Wohneigentümer seit 2017, 2. Rückläufige Anteile in bestimmten Städten und Landkreisen, 3. Ansteigende Anteile in anderen Regionen, 4. Korrelation zwischen Wohneigentum und Immobilienpreisen, 5. Entwicklung der Einkommensstruktur der Eigentümer.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten des Ministeriums der Finanzen auf die gestellten Fragen. Es wird darauf hingewiesen, dass umfassende Daten zum Wohneigentum erst im Rahmen des Zensus 2022 vorliegen werden. Die Antworten basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die zeigen, dass der Anteil der Eigentümer in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben ist.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Daten zur Wohnsituation nur alle vier Jahre erhoben werden und die Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2018 und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 stammen. Der Anteil der Haushalte mit Wohneigentum ist seit 2014 nahezu unverändert geblieben, und es gibt regionale Unterschiede in den Anteilen der Eigentümer.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/761, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.