❓ Einführung eines Dienstrad-Leasings für Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit eines Dienstrad-Leasings für Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz, inspiriert durch das Modell in Baden-Württemberg. Die Fragesteller erhoffen sich durch das Leasing eine Förderung des Radfahrens und der Gesundheit der Mitarbeiter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesbediensteten in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beamte und Angestellte der Kommunen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie eine gesetzliche Regelung für das Dienstrad-Leasing formuliert werden könnte, ob Kommunalbeamte einbezogen werden und ob die Landesregierung sich für die Einführung in den Tarifverhandlungen einsetzen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine gesetzliche Anpassung nötig wäre, um das Dienstrad-Leasing zu ermöglichen. Es wird bestätigt, dass Kommunalbeamte unter die Regelung fallen würden. Zudem plant die Landesregierung, sich in den Tarifverhandlungen für das Modell einzusetzen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf das bestehende Modell in Baden-Württemberg, das seit Oktober 2020 besteht. Es wird betont, dass das Dienstrad-Leasing zur Gesundheitsförderung und Attraktivitätssteigerung des Landes als Arbeitgeber beitragen kann.