❓ Drucksache 19/110
📋 Worum geht es?
Das Bundesfinanzministerium gab am 7. Mai 2026 die Ergebnisse der Frühjahrs-Steuerschätzung 2026 bekannt. Die Prognose zeigt, dass die Kommunen bundesweit im Zeitraum 2026–2030 mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen. Der Abgeordnete Frank Senger (AfD) fragt die Landesregierung, wie diese Steuerschätzung konkret auf die rheinland-pfälzischen Kommunen durchschlägt und welche Faktoren – Steuerrechtsänderungen oder Konjunkturabschwächung – für etwaige Veränderungen verantwortlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen sind alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Da Kommunen ihre lokalen Aufgaben (Schulen, Kindertagesstätten, Infrastruktur, Soziale Dienste) aus Steuereinnahmen finanzieren, wirken sich negative Steuerschätzungen auf die Bevölkerung durch mögliche Leistungseinschränkungen oder erhöhte lokale Abgaben aus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt vier konkrete Fragen: 1) Wie hoch sind die erwarteten Steuereinnahmen der Kommunen für 2026–2030, aufgeschlüsselt nach Steuerarten (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Gemeindeanteil an Einkommensteuer und Umsatzsteuer)? 2) Wie unterscheiden sich diese Prognosen von der vorherigen Steuerschätzung vom 23. Oktober 2025? 3) Welche Änderungen gehen auf bundes- oder landesrechtliche Steuerrechtsänderungen zurück? 4) Welche Änderungen sind auf schwächeres Wirtschaftswachstum zurückzuführen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin der Finanzen antwortet mit detaillierten Tabellen: Die Gesamtsteuereinnahmen der Kommunen werden für 2026 mit 6.411 Mio. €, für 2027 mit 6.675 Mio. €, für 2028 mit 6.906 Mio. €, für 2029 mit 7.150 Mio. € und für 2030 mit 7.381 Mio. € prognostiziert. Im Vergleich zur Oktoberschätzung 2025 sinken die erwarteten Gesamteinnahmen um 193 Mio. € (2026), 185 Mio. € (2027), 162 Mio. € (2028), 141 Mio. € (2029) und 134 Mio. € (2030). Die Antwort dokumentiert, dass diese Veränderungen ausschließlich auf bundesrechtliche Steuerrechtsänderungen zurückgehen – keine Landesrechtsänderungen waren verantwortlich. Die stärksten negativen Effekte zeigen sich bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch die konjunktur-bedingten Abweichungen (ohne Steuerrechtsänderungen) fallen überwiegend negativ aus.