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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Erstellung der Landesjagdverordnung – Arbeitsstand, Beteiligung und Zeitplan

11. Juni 2026Dokument 19/115 · WP 19Rheinland-Pfalz
Bernhard Cürten
JagdgesetzJagdverordnungArbeitsgruppenFinalisierungPraxisgerechtigkeit

📋 Worum geht es?

Das novellierte Landesjagdgesetz soll am 1. April 2027 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält aber dutzende Verweise auf die noch zu erstellende Landesjagdverordnung, die für die konkrete Jagdpraxis in Rheinland-Pfalz entscheidend sein wird. Die Landesregierung hatte dem Umweltausschuss am 17. Dezember 2025 mitgeteilt, dass verschiedene Arbeitsgruppen die Inhalte bis Mai 2026 finalisieren müssen. Der Koalitionsvertrag fordert, dass die Verordnung zeitnah und praxisgerecht ausgestaltet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Jägerschaft und Jagdverbände; Landesregierung und beteiligten Behörden; Jagdrechtinhaber und Jagdbetriebe in Rheinland-Pfalz; Umweltausschuss des Landtags; teilnehmende Institutionen und Verbände in den Arbeitsgruppen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Cürten fragt, (1) welche Regelungsbereiche bereits abschließend abgestimmt sind; (2) welche Zwischenergebnisse die Arbeitsgruppen erarbeitet haben; (3) wer an den Arbeitsgruppen beteiligt ist oder war; (4) ob die Inhalte bis Mai 2026 finalisiert wurden; (5) bei welchen Themenfeldern unterschiedliche Auffassungen bestehen und ob diese ausgeräumt wurden; (6) welche Kritikpunkte die Jägerschaft und Jagdverbände geäußert haben; (7) welcher konkrete Zeitplan für Fertigstellung und Veröffentlichung verfolgt wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des Abgeordneten Cürten. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage umfasst sieben detaillierte Fragen zum Stand der Verordnungserstellung, zu beteiligten Akteuren, zu Meinungsverschiedenheiten und zum Zeitplan.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/115, Wahlperiode 19, eingereicht 11. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.