❓ Drucksache 19/130
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Ralf Schönborn. Die Anfrage behandelt die finanziellen Lasten der Klimapolitik in Rheinland-Pfalz seit 2021: Welche Ausgaben hat das Land für Klimaschutzmaßnahmen aufgebracht, welche Kosten entstehen durch Vorgaben und Gesetze, und welche Investitionen sind für die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2040 erforderlich? Der Fragesteller argumentiert skeptisch, dass die Kosten erheblich sind, während der tatsächliche Nutzen für das globale Klima minimal sei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen von der rheinland-pfälzischen Klimapolitik sind: Bürgerinnen und Bürger (durch Anforderungen an Gebäudesanierungen und Solaranlagen), Unternehmen (insbesondere beim Landessolargesetz mit Verpflichtungen für Neubauten und Parkplätze), Kommunen (durch Klimaschutzanforderungen und Kofinanzierung), die öffentliche Hand (bei Sanierung von Landesliegenschaften), sowie Planungsgemeinschaften (bei der Ausweisung von Windenergieflächen).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt sieben konkrete Fragen: (1) Welche Ausgaben sind seit 2021 für Klimaschutz angefallen (nach Jahren und Maßnahmen)? (2) Welche Kosten entstehen durch Klimawandelfolgenanpassung? (3) Welche Vorgaben existieren und welche Kosten verursachen sie? (4) Welche jährlichen Kosten entstehen durch das novellierte Landesklimaschutzgesetz? (5) Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen, und wie hoch sind die Gesamtkosten? (6) Welche Sanktionen drohen bei Verfehlung der Klimaziele? (7) An welchen Klima-Initiativen und -Bündnissen beteiligt sich das Land und mit welchen Kosten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung beantwortet die Fragen mit folgenden zentralen Ergebnissen: Bei Landesliegenschaften für Klimaschutz und Sanierung betrugen die Ausgaben 2021–2025 insgesamt ca. 88,7 Mio. Euro (mit ansteigender Tendenz von 12,9 Mio. Euro 2021 auf 26,2 Mio. Euro 2025). Zur Klimawandelanpassung wird auf Anlage II verwiesen. Bestehende Vorgaben sind: Landeswindenergiegebietegesetz (ca. 30.000 Euro je Planungsgemeinschaft), Landessolargesetz (Kosten für Verwaltung: 2023: 3.123,75 Euro, 2024: 1.487,78 Euro, 2025: 119,28 Euro), und Landesklimaschutzgesetz (bisher noch keine Kosten). Für Treibhausgasneutralität bis 2040 sieht die Regierung vor: 107 Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts von 2020, Wald-Klima-Offensive mit bis zu 50 Mio. Euro bis 2030, und die 4+1-Strategie für Landesliegenschaften. Es sind keine Sanktionen vorgesehen. Beteiligungen: Klimabündnis Bauen (ca. 4,99 Mio. Euro Ausgaben), Klima-Bündnis e.V. für Schul- und Stadtradeln. Die Regierung verweist auf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,8 bis 4,8 laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung.