📄 Wahl der rechtsanwaltschaftlichen Mitglieder in den Richterwahlausschuss
📋 Worum geht es?
Das Dokument unterrichtet über ein gesetzlich vorgeschriebenes Wahlverfahren: Der Landtag Rheinland-Pfalz muss ein stimmberechtigtes Mitglied und drei Ersatzmitglieder für den Richterwahlausschuss wählen. Diese müssen aus einer von den Rechtsanwaltskammern in Rheinland-Pfalz vorgelegten Kandidatenliste stammen. Das Verfahren ist im Landesrichtergesetz §§ 15 und 17 geregelt und muss spätestens sechs Wochen nach dem ersten Zusammentritt des Landtags abgeschlossen sein.
👥 Wer ist betroffen?
Der Richterwahlausschuss, die Abgeordneten des Landtags (als Wähler), Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz (als potenzielle Kandidaten und als vertretene Berufsgruppe im Ausschuss), das Justizministerium und die Rechtsanwaltskammern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag wird aufgefordert, aus der vorliegenden Liste aus den Rechtsanwaltskammern ein stimmberechtigtes Mitglied und drei Ersatzmitglieder für den Richterwahlausschuss zu wählen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument präsentiert eine Liste mit acht Kandidaten, die von den Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen wurden: Dr. Andreas Ammer, Thomas Besenbruch, Susanne Terhorst, Katja Kosian, Joachim Zillien, Claus Rössler, Kornelia Punk und Markus Ovdiienko. Alle acht Kandidaten sind Vorstandsmitglieder ihrer jeweiligen Kammer. Die Liste wurde dem Justizministerium mit Schreiben vom 14. April 2026 übersandt. Das Dokument enthält keine Antworten oder Ergebnisse, sondern stellt die Kandidatenliste zur Wahl vor.