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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/138

20. Mai 2026Dokument 19/138 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
WindkraftTrinkwasserschutzGenehmigungsverfahrenPFAS-StoffeBad Sobernheim

📋 Worum geht es?

Der Windpark Zollstock bei Bad Sobernheim in Rheinland-Pfalz soll mit acht Windenergieanlagen gebaut werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt, steht aber derzeit unter Widerspruch. Der Fragesteller möchte wissen, welche Schutzmaßnahmen für Grund- und Trinkwasser festgelegt wurden und wie transparent die Genehmigungsentscheidung für Bürger einsehbar ist.

👥 Wer ist betroffen?

Bürger und Wasserversorger in Bad Sobernheim und Umgebung; Wasserwirtschaft und Umweltschutz in der Region; potenzielle Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität durch mögliche Stoffeinträge von Anlagenmaterialien.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben Fragen: (1) War eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? (2) Welche wasserrechtlichen Auflagen wurden festgelegt? (3) Welche Wasserschutzgebiete wurden berücksichtigt? (4) Wurde eine stoffliche Beschreibung der Anlagenmaterialien verlangt? (5) Wurden PFAS-haltige Stoffe überprüft? (6) Gibt es Monitoringpflichten für Stoffeinträge? (7) Welche Einsichtsmöglichkeiten haben Bürger?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet wie folgt: Zu (1) Keine Vorprüfung nötig, da nicht gesetzlich vorgesehen. Zu (2/6) Detaillierte Antwort verweigert wegen laufenden Widerspruchsverfahrens. Zu (3) Das Wasserschutzgebiet Sobernheim-Dörndich wurde berücksichtigt. Zu (4/5) Nein, keine stoffliche Beschreibung oder PFAS-Überprüfung verlangt, da dies nicht im immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorgesehen ist. Zu (7) Es gelten allgemeine Auskunftsrechte nach Landestransparenzgesetz und spezielle Akteneinsichtsrechte für Verfahrensbeteiligte.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/138, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.