❓ Drucksache 19/138
📋 Worum geht es?
Der Windpark Zollstock bei Bad Sobernheim in Rheinland-Pfalz soll mit acht Windenergieanlagen gebaut werden. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt, steht aber derzeit unter Widerspruch. Der Fragesteller möchte wissen, welche Schutzmaßnahmen für Grund- und Trinkwasser festgelegt wurden und wie transparent die Genehmigungsentscheidung für Bürger einsehbar ist.
👥 Wer ist betroffen?
Bürger und Wasserversorger in Bad Sobernheim und Umgebung; Wasserwirtschaft und Umweltschutz in der Region; potenzielle Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität durch mögliche Stoffeinträge von Anlagenmaterialien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt sieben Fragen: (1) War eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? (2) Welche wasserrechtlichen Auflagen wurden festgelegt? (3) Welche Wasserschutzgebiete wurden berücksichtigt? (4) Wurde eine stoffliche Beschreibung der Anlagenmaterialien verlangt? (5) Wurden PFAS-haltige Stoffe überprüft? (6) Gibt es Monitoringpflichten für Stoffeinträge? (7) Welche Einsichtsmöglichkeiten haben Bürger?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung antwortet wie folgt: Zu (1) Keine Vorprüfung nötig, da nicht gesetzlich vorgesehen. Zu (2/6) Detaillierte Antwort verweigert wegen laufenden Widerspruchsverfahrens. Zu (3) Das Wasserschutzgebiet Sobernheim-Dörndich wurde berücksichtigt. Zu (4/5) Nein, keine stoffliche Beschreibung oder PFAS-Überprüfung verlangt, da dies nicht im immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorgesehen ist. Zu (7) Es gelten allgemeine Auskunftsrechte nach Landestransparenzgesetz und spezielle Akteneinsichtsrechte für Verfahrensbeteiligte.