❓ Vereinheitlichung und Senkung der Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zur Entlastung kleiner Schlachtbetriebe
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die wirtschaftliche Belastung kleiner Schlachtbetriebe in Rheinland-Pfalz durch hohe Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Wegen ihrer geringen Schlachtzahlen zahlen kleine und regional wirtschaftende Betriebe deutlich höhere Gebühren pro Tier als große Industriebetriebe, was regionale Wertschöpfungsketten und hofnahe Schlachtmöglichkeiten im ländlichen Raum gefährdet. Die Landesregierung, der Landkreistag, die Landwirtschaftskammer und die Bauern- und Winzerverbände haben eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die landesweit einheitliche Gebührenstrukturen vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Kleine und mittlere Schlachtbetriebe in Rheinland-Pfalz mit weniger als 1000 Großvieheinheiten pro Jahr, Landwirtschaftsbetriebe mit Nutztierhaltung, ländliche Regionen und regionale Wertschöpfungsketten in der Fleischwirtschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Höhe der aktuellen Gebühren nach Tierarten und Landkreisen; (2) Unterschiede zwischen kleinen, mittleren und großen Betrieben; (3) Entwicklung der Gebühren seit 2021; (4) konkrete Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Senkung ab 1. Januar 2027; (5) erforderliche Landesmittel für die Gebührenanpassung; (6) EU-rechtliche Möglichkeiten zur Gebührenreduktion; (7) existierende Förderprogramme für kleine Schlachtbetriebe seit 2021.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Regierungsantwort: Die Kreisverwaltungen erheben die Gebühren; diese unterscheiden sich erheblich zwischen Landkreisen und Betriebsgrößen. Bei Rindern beispielsweise reichen die Gebühren von 17,13€ bis 41,91€, bei Schweinen von 11,67€ bis 23,69€. Große Unterschiede zeigen sich etwa bei Bitburg-Prüm (Rinder 2015: 25,38€ → 2025: 35,00€). Die Landesregierung arbeitet an landeseinheitlichen Gebühren, konkrete Maßnahmen, Zeitplan und Kosten sind jedoch noch nicht festgelegt. Gemäß EU-Verordnung 2017/625 können Gebühren für Betriebe mit geringem Durchsatz, traditioneller Produktion und in schwieriger geografischer Lage reduziert werden. Seit 2021 existiert kein eigenständiges Förderprogramm speziell für kleine Schlachtbetriebe; frühere Programme der Förderperiode 2014-2022 wurden wegen geringer Nachfrage eingestellt.