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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Windpark Zollstock in Bad Sobernheim – Trinkwasserschutz und materialbezogene Auflagen nach Genehmigungserteilung

20. Mai 2026Dokument 19/15 · WP 19Rheinland-Pfalz
Ralf Schönborn
WindenergieTrinkwasserschutzGenehmigungsverfahrenPFAS-StoffeBad Sobernheim

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem geplanten Windpark Zollstock bei Bad Sobernheim mit acht Windenergieanlagen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt, es liegen jedoch Widersprüche gegen die Genehmigung vor. Der Fragesteller thematisiert Bedenken zur Trinkwassersicherheit, zur Transparenz der Entscheidungsgrundlagen, zum Zugang zu Gutachten sowie zur Sicherheit von Grund- und Trinkwasser in der Region.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Bevölkerung und die Gemeinde Bad Sobernheim, Wasserversorgungsunternehmen, Eigentümer und Betreiber von Wassergewinnungsanlagen sowie Institutionen, die Wasserschutzgebiete verwalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Schönborn stellt sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Ergebnis der Vorprüfung zur UVP-Pflicht, (2) Wasserrechtliche Nebenbestimmungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, (3) Berücksichtigte Wassergewinnungsanlagen und Wasserschutzgebiete, (4) Vorgaben zur stofflichen Beschreibung der Anlagenmaterialien, (5) Nachweise zu PFAS-haltigen Stoffen in Materialien, (6) Monitoringpflichten zu chemischen Stoffeinträgen, (7) Einsichtsmöglichkeiten in wasserwirtschaftliche und stoffbezogene Unterlagen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es wird deutlich, dass gegen die Genehmigung Widersprüche eingereicht wurden und örtlich Fragen zur Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen und zum Schutz von Grund- und Trinkwasser bestehen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/15, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.