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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Alarm- und Einsatzpläne in Rheinland-Pfalz

15. Juni 2026Dokument 19/150 · WP 19Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger, Pia Schellhammer
Alarm- und EinsatzpläneKatastrophenschutzAufsichtBevölkerungswarnungZivilschutz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit Alarm- und Einsatzplänen (AEP) in Rheinland-Pfalz. Nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) müssen kommunale Aufgabenträger für definierte Gefährdungsszenarien Alarm- und Einsatzpläne aufstellen und regelmäßig aktualisieren. Im Juni 2025 wurde das LBKG reformiert und die Aufsicht des Landes erweitert: Seit dem 27. Juni 2025 kann das Land die Pläne der Landkreise und kreisfreien Städte nicht nur auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern auch auf ihre Zweckmäßigkeit überprüfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die kommunalen Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) in Rheinland-Pfalz, die für die Aufstellung und Fortschreibung der Alarm- und Einsatzpläne verantwortlich sind. Indirekt betroffen ist die Bevölkerung, die durch diese Pläne und die damit verbundenen Warn- und Informationskonzepte geschützt werden soll.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet fünf konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) In welchen Kommunen existieren welche Alarm- und Einsatzpläne? (2) Wann werden die noch nicht fertiggestellten Pläne abgeschlossen? (3) Welche Konzepte zur Warnung und Information der Bevölkerung sind vorgesehen? (4) Welchen Kommunen hilft das Land bei der Erstellung von Plänen? (5) Bei welchen Kommunen hat das Land von seiner Fach- und/oder Rechtsaufsicht Gebrauch gemacht (aufgeschlüsselt für 2025 und 2026)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Das Dokument verweist auf die Reform des LBKG vom 27. Juni 2025, die die Aufsichtskompetenzen des Landes erweitert hat.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/150, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.