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Rheinland-PfalzAntragCDUSPDBündnis 90/Die Grünen

📝 Übertragung von Zustimmungsvorbehalten auf den Haushalts- und Finanzausschuss

21. September 2026Dokument 19/153 · WP 19Rheinland-Pfalz
Dennis Junk, Florian Maier, Pia Schellhammer
HaushaltsausschussZustimmungsvorbehaltLandeshaushaltsordnungFinanzdelegationParlamentarische Effizienz

📋 Worum geht es?

Die drei Regierungsfraktionen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) beantragen die Übertragung bestimmter Zustimmungs- und Einwilligungsvorbehhalte vom gesamten Landtag auf den Haushalts- und Finanzausschuss. Dies betrifft Entscheidungen nach der Landeshaushaltsordnung (LHO), dem Universitätsmedizingesetz (UMG) und der Verfassung von Rheinland-Pfalz. Der Ausschuss soll künftig autorisiert werden, finanzielle und legislative Entscheidungen in definierten Grenzen eigenständig zu treffen, statt diese dem Plenum vorzulegen.

👥 Wer ist betroffen?

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung (Haushalts- und Finanzausschuss) erhält erweiterte Kompetenzen. Indirekt betroffen sind die Landesfinanzen, die Hochschulmedizin (über das Universitätsmedizingesetz) sowie alle Bereiche der Landeshaushaltswirtschaft.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag soll dem Ausschuss folgende Entscheidungskompetenzen übertragen: (1) Einwilligung zu Verpflichtungsermächtigungen; (2) Zustimmung zu bestimmten Haushaltsverpflichtungen; (3) Einwilligung für Darlehen bis 10 Millionen Euro; (4) Einwilligung für bestimmte Verpflichtungen bis 500.000 Euro; (5) Einwilligung für das Universitätsmedizingesetz; (6) Zustimmung zu Rechtsverordnungen. Zusätzlich sollen regelmäßige Berichte und Unterrichtungen zur Haushaltsausführung, über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Konjunkturberechnungen an den Ausschuss geleitet werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag nennt konkrete Rechtsgrundlagen (§-Verweise der LHO und UMG) und definiert finanzielle Schwellenwerte: 10 Millionen Euro für Darlehen und Kreditvergaben sowie 500.000 Euro für bestimmte Verpflichtungsermächtigungen. Der Ausschuss soll auch Berichte nach § 10 Abs. 6 und 7 LHO sowie Mitteilungen über außerplanmäßige Ausgaben erhalten. Das Dokument zeigt eine Delegation parlamentarischer Befugnisse zur Effizienzsteigerung.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/153, Wahlperiode 19

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.