❓ Geplante Kürzungen grenzüberschreitender Schulbusverbindungen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt geplante Kürzungen oder Einstellungen von Schulbuslinien (L 634 und L 646) zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab dem Schuljahr 2027/2028. Diese Verbindungen ermöglichen es Schülern aus Rheinland-Pfalz, die Gemeinschaftsschule Nohfelden-Türkismühle und die Waldorfschule Walhausen im Saarland zu besuchen. Nach Angaben des Landkreises St. Wendel nutzen derzeit mehrere hundert Schüler diese Busverbindungen. Als Gründe für die geplanten Kürzungen werden finanzielle Belastungen und ein fehlender Schulsachkostenausgleich zwischen den Bundesländern genannt.
👥 Wer ist betroffen?
Direkt betroffen sind 94 Schülerinnen und Schüler aus 24 Ortschaften des Landkreises Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Zusätzlich sind betroffene Familien, Elternvertretungen, Schulleitungen der genannten Schulen sowie die Landkreise Birkenfeld (Rheinland-Pfalz) und St. Wendel (Saarland) von den möglichen Änderungen berührt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält sieben Fragen: (1) Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplanten Kürzungen? (2) Wie viele Schüler aus Rheinland-Pfalz sind betroffen? (3) Welche Gespräche haben zwischen RLP, dem Saarland, Landkreisen und anderen Stellen stattgefunden? (4) Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die Kürzungen? (5) Welche Regelungen zum Schulsachkostenausgleich bestehen zwischen RLP und dem Saarland? (6) Hat ein fehlender Schulsachkostenausgleich zu den Kürzungen beigetragen? (7) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Sicherung der Schülerbeförderung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr antwortet: (1) Einstellungen von Schulverkehrsleistungen sind bekannt, aber genaue zukünftige Fahrpläne sind unbekannt. (2) 94 Schüler aus 24 Ortschaften sind betroffen. (3) Der Landesregierung liegen keine Informationen über bisherige Gespräche vor. (4) und (6) Die Landesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zu den Gründen, da der saarländische Landkreis St. Wendel zuständig ist. (5) Zwischen RLP und dem Saarland bestehen keine Regelungen oder Vereinbarungen; auch auf Ebene der Schulträger liegen keine Informationen vor. (7) Nach Schulgesetz sind Landkreise für die Beförderung von Schülern zu Schulen in ihrem Gebiet zuständig. Für grenzüberschreitende Schulwege besteht keine landesrechtliche Pflicht, eigene Buslinien zu organisieren; stattdessen trägt der Landkreis, in dem der Schüler wohnt, die Beförderungskosten.