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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Entwicklung der Beamtenbesoldung: Amtsangemessene Alimentation und Übertragung von Tarifabschlüssen

22. Mai 2026Dokument 19/159 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer
BeamtenbesoldungTarifabschlüsseBundesverfassungsgerichtAlimentationLandeshaushalt

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung, die grundsätzliche Bedeutung für alle Bundesländer hat und die Einhaltung der sogenannten "amtsangemessenen Alimentation" (angemessene Vergütung) verlangt. Parallel dazu stehen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst an, die zeitgleich und systemgerecht auf Beamte übertragen werden sollen. Die Anfrage hinterfragt die finanziellen Auswirkungen und die geplante Umsetzung.

👥 Wer ist betroffen?

Beamte und Richter in Rheinland-Pfalz, Anwärter und Rechtsreferendare, Versorgungsempfänger (Pensionäre), Landeshaushalt von Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sechs Fragen: (1) Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung? (2) Welche Kosten entstehen durch die Tarifabschlussübertragung? (3) Erfüllt Rheinland-Pfalz die verfassungsrechtlichen Mindestbesoldungsanforderungen? (4) Welche Besoldungsgruppen und Zeiträume sind von Änderungen betroffen? (5) Plant die Landesregierung eine eigenständige gesetzgeberische Initiative? (6) Wann wird die Tarifabschlussübertragung umgesetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Finanzministerium antwortet, dass der Ministerrat am 9. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026/2027/2028 gebilligt hat. Konkrete Kostensteigerungen: 2026 ca. 166 Millionen Euro, 2027 ca. 337 Millionen Euro, 2028 ca. 431 Millionen Euro. Anpassungen erfolgen zum 1. April 2026 (3,3%), 1. März 2027 (2,0%) und 1. Januar 2028 (1,0%). Anwärter erhalten Festbetragserhöhungen (60, 60, 30 Euro). Zusätzlich fallen 2,6 Millionen Euro jährlich für erhöhte Schichtzulagen an. Ja, Rheinland-Pfalz erfüllt die verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Landesregierung hält weitere Änderungen derzeit nicht für erforderlich; zwei Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht sind noch anhängig.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/159, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.