❓ Drucksache 19/160
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Geschäftsführung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die sich mehrheitlich im Eigentum des Landes befindet. Auslöser war die öffentliche Debatte in der ersten Woche der 19. Wahlperiode über die geplante Bestellung eines zweiten Geschäftsführers. Infolge der starken Kritik unter anderem durch die AfD-Fraktion zog ein designierter Kandidat seine Zusage zurück. Die Personalie fällt in die Verantwortung des Aufsichtsrats der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH.
👥 Wer ist betroffen?
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH (Landesunternehmen), Aufsichtsrat der Gesellschaft, Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Landesregierung und Haushaltsverantwortung des Landes Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete Frank Senger (AfD) stellt sechs konkrete Fragen: (1) Höhe des Jahresgehalts des Geschäftsführers mit Aufschlüsselung in Grund- und erfolgsabhängige Vergütung; (2) Umsatzvolumen von Lotto Rheinland-Pfalz; (3) Gründe für fehlende öffentliche Ausschreibung der Position; (4) und (5) Existenz und konkrete Ausgestaltung eines Stellenprofils für die Geschäftsführung; (6) Gründe für die Überlegung, einen zweiten Geschäftsführer einzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium der Finanzen antwortet namens der Landesregierung mit folgenden zentralen Informationen: (1) Die Grundvergütung des Geschäftsführers betrug 2025 189.887 Euro, plus erfolgsabhängige Vergütung bis zu 20.000 Euro (über Auszahlung 2025 hatte Aufsichtsrat noch nicht entschieden); (2) Umsatz 2025 betrug ca. 84,3 Mio. Euro aus Geschäftsbesorgungsvergütung des Landes plus ca. 423,8 Mio. Euro aus Lotterien; (3) Verweis auf ältere Kleine Anfrage 2092; (4) und (5) Es gibt kein formales Stellenprofil; die Geschäftsführung verantwortet strategische Ausrichtung, Finanzen, Geschäftsprozesse und Personalführung; (6) Doppelspitzen sind bei 7 anderen Landeslotteriegesellschaften üblich; Vorteile sind Arbeitsteilung und Vier-Augen-Prinzip, Nachteile sind höhere Kosten und Abstimmungsaufwand; letztlich wurde entschieden, bei einem Geschäftsführer zu bleiben.