Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Sachstand der angekündigten Sozialkostenstudie für kommunale Ausgaben

17. Juni 2026Dokument 19/170 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer, Lisett Stuppy
SozialausgabenKommunale FinanzenWissenschaftliche BegutachtungLandeshaushaltSozialkosten

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt eine wissenschaftliche Begutachtung der Sozialausgaben auf kommunaler Ebene in Rheinland-Pfalz. Der damalige Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte in seiner Regierungserklärung angekündigt, die Ursachen und Entwicklungen der steigenden Sozialausgaben untersuchen zu lassen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben werden, um Gegenstrategien gegen das Kostenenwachstum zu entwickeln.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz; kommunale Spitzenverbände; öffentliche Haushalte auf lokaler Ebene; Bürger, die von Sozialleistungen abhängig sind (Bildung, Integration, Pflege, Inklusion, soziale Sicherheit).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Abgeordneten fragen die Landesregierung konkret nach: (1) dem aktuellen Sachstand der Begutachtung; (2) den Gründen für die bisherige Verzögerung; (3) den Akteuren, die neben kommunalen Spitzenverbänden eingebunden wurden; (4) den konkreten Untersuchungsaufträgen des Gutachtens; (5) der Art und Weise, wie die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Kommunalfinanzen und Sozial- und Jugendhilfefinanzierung einfließen sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Erwähnt wird, dass der Landtag-Sozialausschuss im Oktober 2025 informiert wurde, dass das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht beauftragt war, jedoch eine Beauftragung bis Ende 2025 in Aussicht gestellt wurde.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/170, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.