❓ Regulierung von Immobilien-Teilverkäufen: Umsetzung von Verbraucherschutzvorgaben
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf die Regulierung von Immobilien-Teilverkäufen, einer Finanzierungsform, bei der Immobilieneigentümer einen Teil ihrer Immobilie an einen Käufer verkaufen, während sie selbst weiterhin darin wohnen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hatte 2022 festgestellt, dass die Angebote für solche Teilverkäufe rasant gestiegen sind und dass es mangels gesetzlicher Vorgaben erhebliche Transparenzdefizite gibt. Die Anfrage zielt darauf ab, herauszufinden, welche Maßnahmen zur stärkeren Regulierung dieser Transaktionen der Bund und das Land Rheinland-Pfalz bisher ergriffen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Immobilieneigentümer, die eine Teilveräußerung in Betracht ziehen; Anbieter von Teilverkaufsmodellen; Verbraucherschutzbehörden; die Bundesregierung und die Landesregierung Rheinland-Pfalz. Indirekt sind auch Notare und die Realwirtschaft betroffen, da neue gesetzliche Rahmenbedingungen die Transaktionsabläufe verändern würden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sechs zentrale Fragen: (1) Welche Ergebnisse hat der Bund bei den Prüfungen erreicht, die die VSMK erbeten hatte? (2) Welche konkreten Maßnahmen wurden in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt oder sind geplant? (3) Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse und den weiteren Handlungsbedarf? (4) Wie hat sich der Beratungs- und Informationsbedarf zu Teilverkäufen in den letzten drei Jahren entwickelt? (5) Wurden im Bereich 'Wirtschaftlicher Verbraucherschutz' Vorträge oder Webseminare zu diesem Themenkomplex erarbeitet? (6) Welche Daten liegen zu Teilverkäufen vor (Anzahl, Umsatz, Grunderwerbssteuereinnahmen)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Anfragenden; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Im Hintergrund wird ausgeführt, dass die VSMK 2022 u.a. folgende Maßnahmen forderte: Aushändigung vollständiger Vertragsunterlagen mindestens vier Wochen vor dem Notartermin; keine Kosten für Verbraucher bis zur Anberaumung des Notartermins; verständliche und hervorgehobene Hinweise darauf, dass die Immobilie nach dem Teilverkauf nur mit Zustimmung des Teilkäufers weiterverkauft werden kann; Auflistung aller Vollmachten mit Erläuterung der Konsequenzen; transparente Auflistung aller vertraglichen Kosten. Der Bund wurde aufgefordert, auch die Transparenz bei ähnlichen Produkten (Umkehrhypotheken, Leibrenten) zu erhöhen.