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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/177

27. Mai 2026Dokument 19/177 · WP 19Rheinland-Pfalz
Pia Schellhammer
StraßenausbaubeiträgeKommunale HaushalteFinanzieller AusgleichKonnexitätsprinzipKommunale Infrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant, Straßenausbaubeiträge schrittweise abzuschaffen. Diese Beiträge sind für viele Kommunen eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung von Straßenausbauprojekten. Die Abgeordnete Pia Schellhammer (Bündnis 90/Die Grünen) fragt die Landesregierung nach den konkreten Auswirkungen dieser Abschaffung auf die Haushalte von Städten und Gemeinden, die ohnehin unter steigenden Baukosten, hohen Pflichtausgaben und Investitionsrückständen leiden.

👥 Wer ist betroffen?

Kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind direkt betroffen. Betroffen sind die Finanzierung von Straßenausbauprojekten, die kommunale Infrastruktur und die Gesamtsituation der kommunalen Haushalte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt sieben Fragen: (1) Welche Modelle zur schrittweisen Abschaffung werden geprüft? (2) Welcher jährliche Einnahmeausfall wird erwartet? (3) Wie verteilen sich die Ausfälle auf verschiedene Kommunaltypen? (4) Plant die Landesregierung einen vollständigen finanziellen Ausgleich? (5) Aus welchen Haushaltsmitteln soll ein Ausgleich finanziert werden? (6) Welche Auswirkungen hat die Abschaffung auf die Investitionstätigkeit der Kommunen? (7) Wie hoch ist der Investitions- und Sanierungsstau bei kommunalen Straßen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3, 5 und 6 können derzeit keine konkreten Aussagen gemacht werden, da die Ausgestaltung der Abschaffung noch geprüft wird und zahlreiche Möglichkeiten und Folgewirkungen berücksichtigt werden. Zu Frage 4 erklärt die Landesregierung, dass die Abschaffung einen konnexitätsrelevanten Sachverhalt darstellt, der eine Ausgleichspflicht nach Art. 49 Abs. 5 der Landesverfassung und dem Konnexitätsausführungsgesetz auslöst. Zu Frage 7 teilt die Regierung mit, dass sie keine Informationen zum Investitionsstau hat, da Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig über ihre Investitionsbedarfe entscheiden.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/177, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.