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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Schließung von Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz 2020–2025

10. Juni 2026Dokument 19/179 · WP 19Rheinland-Pfalz
Eugen Ziegler, Jürgen Wiedenhöfer
SchwimmbäderSchließungenkommunale SelbstverwaltungZuständigkeitsabgrenzungInfrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Schließungen von Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz im Zeitraum 2020 bis 2025. Die AfD-Abgeordneten Eugen Ziegler und Jürgen Wiedenhöfer fragen die Landesregierung nach umfassenden statistischen Daten zu diesem Thema. Ziel ist eine Transparenzlegung über den Umfang und die Gründe von Badschließungen im Land.

👥 Wer ist betroffen?

Bürger und Sportler in Rheinland-Pfalz, insbesondere Kinder und Jugendliche, die von Schwimmbädern profitieren; Kommunale Träger (Gemeinden, Städte) und private Betreiber von Schwimmbädern; Kommunalverwaltungen, die zur Datenauskunft herangezogen werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet sieben Fragen an die Landesregierung: (1) Gesamtzahl der geschlossenen Schwimmbäder 2020–2025 nach Jahren; (2) Anzahl der Schließungen wegen Sanierungsbedürftigkeit; (3) Anzahl wegen Bademeistermangel; (4) Anzahl wegen finanzieller oder energiekostenbedingter Gründe; (5) Anzahl wegen zu geringer Auslastung; (6) Anzahl der geschlossenen Hallenbäder nach Jahren; (7) Anzahl der geschlossenen Freibäder nach Jahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung (Chef der Staatskanzlei, vertreten durch Marcus Klein) lehnt die Beantwortung ab. Begründung: Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden und Städte sowie private Trägeraufgabe und gehört nicht zum unmittelbaren Verantwortungsbereich der Landesregierung. Die Landesregierung hat nur Rechtsaufsichtsbefugnisse, nicht aber ein Recht zur Datensammlung über generelle Betriebsfragen. § 120 der Gemeindeordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine Auskunftspflicht der Kommunen bei parlamentarischen Anfragen. Aus Gründen des hohen Arbeitsaufwands wird auf eine Abfrage bei den Kommunalverwaltungen verzichtet. Daher besteht keine Antwortpflicht der Landesregierung.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/179, Wahlperiode 19, eingereicht 10. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.