❓ Drucksache 19/181
📋 Worum geht es?
Ab 2027/2028 tritt das EU-Emissionshandelssystem ETS II für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr in Kraft. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für Heizung und Mobilität. Rheinland-Pfalz hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Pendlern und Eigenheimbesitzern. Besonders in ländlichen und grenznahen Regionen fehlen ausreichende Alternativen zu fossilen Energieträgern. Die EU schafft mit dem Klima-Sozialfonds ein Instrument, um soziale Härten abzufedern.
👥 Wer ist betroffen?
Einkommensschwache private Haushalte in Rheinland-Pfalz, Pendlerinnen und Pendler, Eigenheimbesitzer, Bewohner ländlicher Regionen und Grenzregionen (insbesondere entlang der Großregion), strukturell benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfragerin stellt fünf Fragen: (1) Schätzungen zu finanziellen Mehrbelastungen für private Haushalte aufgeschlüsselt nach Einkommensgruppen und Raumkategorie; (2) Bewertung der Wirksamkeit des EU-Klima-Sozialfonds; (3) Umfang möglicher Mittel aus dem Klima-Sozialfonds für Rheinland-Pfalz und erforderliche Landesmittel; (4) konkrete Maßnahmen zum Schutz betroffener Bevölkerungsgruppen; (5) Koordination mit Nachbarländern und Grenzregionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: (1) Es liegen keine Schätzungen zu finanziellen Mehrbelastungen vor. (2-3, 5) Der Klima-Sozialfonds wird grundsätzlich als geeignet bewertet, doch die konkrete Wirksamkeit hängt von der Ausgestaltung des Klima-Sozialplans auf Bundesebene ab. Die Bundesregierung hat bislang keinen Entwurf vorgelegt, daher können keine Aussagen zu Mittelflüssen oder grenzüberschreitender Umsetzung gemacht werden. (4) Für den Schutz betroffener Gruppen setzt die Landesregierung auf bestehende Strukturen: Aktionsplan zur Armutsbekämpfung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Gemeinwesenarbeit, Orte des Zusammenhalts und lokale Servicestellen. Zusätzlich setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine CO₂-Ausgleichszahlung für einkommensschwache Haushalte ein.