❓ Zukunft des LEADER-Programms und der EU-Förderung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Das LEADER-Programm ist seit 1991 ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Unterstützung modellhafter Vorhaben in ländlichen Regionen. LEADER steht für 'Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale' (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Das Programm zeichnet sich durch seinen Bottom-Up-Ansatz aus, bei dem Menschen vor Ort selbst innerhalb von Lokalen Aktionsgruppen (LAG) über ihre Entwicklungsprioritäten entscheiden. In Rheinland-Pfalz sind aktuell 21 LEADER-Regionen aktiv, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 21 LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz, insbesondere Kommunen und Gebietskörperschaften, lokale Projektträger, Bürger, Vereine und Unternehmen in ländlichen Räumen, Interessensvertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Akteure in Daseinsvorsorge, Handel, Dienstleistungen und Handwerk.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen: (1) Wie viele LEADER-Regionen sind in Rheinland-Pfalz aktiv und welches Finanzvolumen steht zur Verfügung? (2) Welche Szenarien für die ELER-Mittelausstattung 2028-2034 liegen vor und welche Auswirkungen hätten Kürzungen auf bestehende und geplante Projekte? (3) Welche Position vertritt die Landesregierung im Bund-Länder-Verfahren gegenüber Bundesregierung und EU-Kommission? (4) Wie wird die Finanzierung lokaler Projekte durch Land und Bund gesichert, sollten EU-Mittel zurückgehen? (5) Welche Prioritäten setzt die Landesregierung für Digitalisierung, Daseinsvorsorge und Klimaresilienz in der neuen Förderperiode?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Ministerium antwortet wie folgt: (1) 21 LEADER-Regionen sind anerkannt; etwa 81 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln stehen in der Förderperiode 2023-2027 zur Verfügung; zusätzlich 5,9 Millionen Euro EU-Mittel liegen zur Genehmigung vor. (2) Die Finanzausstattung 2028-2034 befindet sich noch in Verhandlung; der geplante EU-Beteiligungssatz soll von 80 Prozent auf 40 Prozent sinken, was für finanzschwache Regionen und Träger problematisch ist; es werden keine Auswirkungen auf bestehende Vorhaben erwartet. (3) Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der Bund eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der GAP und ländlicher Entwicklung im MFR 2028-2034 sicherstellt; Kürzungen würde die Regionalentwicklung schwächen und demokratische Teilhabe gefährden. (4) Bei Kürzung der EU-Mittel müssten Bund, Länder und Kommunen ihre Kofinanzierung erhöhen, oder es käme zu Ausfällen von Vorhaben. (5) Schwerpunkte sind Sicherung der Daseinsvorsorge und Grundversorgung, Steigerung der Lebensqualität und Wertschöpfung, Digitalisierung und Klimaresilienz.