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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/183

28. Mai 2026Dokument 19/183 · WP 19Rheinland-Pfalz
Natalie Cramme-Hill, Paul Bunjes
WeinbauförderungGemeinsame AgrarpolitikEU-Mehrjähriger FinanzrahmenNachwuchsförderung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Auswirkungen des EU-Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028–2034 auf die Förderung der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz ist das bedeutendste Weinanbauland Deutschlands, und Fördermittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – insbesondere aus dem nationalen Stützungsprogramm Wein – sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe. Die Anfrage befasst sich mit möglichen Umschichtungen und Mittelkürzungen im neuen MFR und deren konkreten Folgen für die Branche.

👥 Wer ist betroffen?

Weinbaubetriebe und Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz, die von EU-Fördermitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik abhängig sind; Landesregierung von Rheinland-Pfalz als Adressat der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt vier Fragen: (1) Welche konkreten Auswirkungen auf das nationale Stützungsprogramm Wein erwartet die Landesregierung, und in welcher Höhe könnten sich Mittelveränderungen ergeben? (2) Wie bewertet die Landesregierung den Verhandlungsstand zur Weinbauförderung auf EU-Ebene, und welche Position vertritt sie gegenüber der Bundesregierung? (3) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um etwaige Einschnitte durch Landes- oder Bundesmittel zu kompensieren? (4) Wie werden Klimaanpassung, ökologischer Weinbau und Nachwuchsförderung bei der Neuausrichtung berücksichtigt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet wie folgt: (1) Sektorale Interventionen für Wein können grundsätzlich fortgeführt werden, müssen aber voraussichtlich aufgrund allgemeiner Mittelreduzierungen angepasst werden. Die genaue Höhe der Mittelveränderungen ist derzeit nicht abzuschätzen. (2) Die Landesregierung bewertet positiv, dass sektorale Interventionen fortbestehen, kritisiert aber die diskutierte allgemeine Mittelreduzierung für die GAP und die deutlich reduzierte EU-Kofinanzierung für das Sektorprogramm Wein. Sie setzt sich gegenüber dem Bund für Erhalt der bisherigen Förderung ein. (3) Im Doppelhaushalt 2027/2028 ist Vorsorge getroffen worden, um die Förderung ab 2028 fortzuführen unter Berücksichtigung einer 30%-Kofinanzierungsquote. (4) Klimawandelanpassung und nachhaltiger Weinbau bleiben Schwerpunkte; Generationswechsel wird ein zentrales GAP-Ziel bleiben. Ob das Sektorprogramm Wein direkt betroffen wird, steht noch nicht fest.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/183, Wahlperiode 19, eingereicht 28. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.