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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/190

29. Mai 2026Dokument 19/190 · WP 19Rheinland-Pfalz
Eugen Ziegler, Jürgen Wiedenhöfer
BadetoteErtrinkenWassersicherheitSchwimmfähigkeitStatistik

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Statistik der Badetodesfälle in Rheinland-Pfalz von 2020 bis 2025. Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr antwortet mit detaillierten Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (POLADIS) und öffentlichkeitswirksamen Meldungen. Das Ministerium weist darauf hin, dass diese Datenquelle – im Gegensatz zur bundesweiten Kriminalstatistik – nicht vollständig qualitätsgesichert ist und einer dynamischen Datenveränderung unterliegt.

👥 Wer ist betroffen?

Badegäste und Wassersportler in Rheinland-Pfalz; Bevölkerung von Rheinland-Pfalz; Sicherheitsbehörden und Rettungsdienste.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt sieben detaillierte Fragen: (1) Gesamtzahl Badetote 2020–2025; (2) Anteil mit Schwimmunfähigkeit als Ursache; (3) sonstige Ursachen; (4) Verteilung nach Altersgruppen; (5) Verteilung nach Geschlecht; (6) Gewässertypen; (7) zeitliche Verteilung nach Monaten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung gibt folgende Fakten an: Gesamtzahl Badetote 2020–2025 steigt von 8 (2020) über 8, 7, 9, 13 auf 17 (2025). Schwimmunfähigkeit als Ursache bei insgesamt 8 Fällen (max. 3 in 2022). Häufigste Ursachen: innere Ursachen (17 Fälle, z.B. Herzinfarkt), Suizid (8 Fälle), Alkoholisierung (5 Fälle). Altersverteilung: Hauptrisikogruppe 31–60 Jahre (22 Fälle) und 61–80 Jahre (16 Fälle); Kinder 0–10 Jahre: 3 Fälle. Geschlecht: 55 männlich, 7 weiblich (Verhältnis ca. 8:1). Gewässertypen: Fließgewässer (25 Fälle), Stehgewässer (21 Fälle), öffentliche Bäder (13 Fälle). Saisonalität: Spitzenwerte Juli/August (21 Fälle); Wintermonate deutlich niedriger.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/190, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.