❓ Personalwechsel von der SGD-Nord in das Baudezernat Koblenz
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Joachim Paul fragt nach einem bevorstehenden Personalwechsel bei der Stadt Koblenz. Eine Stadträtin wechselt von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord), einer Behörde des Landes Rheinland-Pfalz, in das Baudezernat der Stadt Koblenz. Der Abgeordnete möchte Transparenz über die Hintergründe dieses Wechsels und seine personalpolitischen sowie finanziellen Implikationen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind: die betroffene Stadträtin (beamtete Verwaltungsangestellte), die Stadt Koblenz (Arbeitgeber bei der Versetzung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Herkunftsbehörde), die Landesregierung Rheinland-Pfalz (Genehmigungsbehörde).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete stellt sieben konkrete Fragen: (1) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Wechsel? (2) Warum ist die Person bei der SGD-Nord entbehrlich? (3) Wie wurde der Wechsel angesichts der Stellensituation genehmigt? (4) Welche Leistungen (Dienstjahre, Prüfungen, Schulungen) sind erforderlich für A12-Besoldung? (5) Wie lange dauert eine Beförderung von A10 auf A12 durchschnittlich? (6) Kann die Person als Landesbeamtin in ihr altes Dienstverhältnis zurückkehren? (7) Welche pensionsrechtlichen Verpflichtungen entstehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Frage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage zielt auf konkrete Informationen ab: die rechtliche Grundlage des Personalwechsels, die Besoldungsstufen (A10 zu A12), die Durchschnittsdauer von Beförderungen bei der SGD-Nord, pensionsrechtliche Konsequenzen und die Möglichkeit einer Rückkehr in das ursprüngliche Dienstverhältnis.