Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Drucksache 19/194

2. Juni 2026Dokument 19/194 · WP 19Rheinland-Pfalz
Fabian Ehmann
KlimaschutzmaßnahmenregisterLandesklimaschutzgesetzKlimapolitik Rheinland-PfalzTransparenzRessortübergreifende Steuerung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung des Klimaschutzmaßnahmenregisters (KMR), ein zentrales Instrument des Landesklimaschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz. Das Register soll Klimaschutzmaßnahmen des Landes transparent erfassen, ressortübergreifend steuern und hinsichtlich ihres Beitrags zur Zielerreichung bewertbar machen. Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sollte das Register mit den wirksamsten Maßnahmen und deren Umsetzungsstand veröffentlicht werden.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Rheinland-Pfalz und ihre Ressorts (insbesondere Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima), parlamentarische Kontrolle durch den Landtag, sowie die Öffentlichkeit als Stakeholder der Klimapolitik.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete Fabian Ehmann stellt 6 konkrete Fragen: (1) Welche Arbeitsschritte wurden zur Erarbeitung und Veröffentlichung des KMR unternommen? (2) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die gesetzliche Frist einzuhalten? (3) Welche Ressorts haben welche Maßnahmen gemeldet und wo bestehen Lücken? (4) Nach welchen Kriterien entscheidet die Regierung über Aufnahme, Beibehaltung oder Herausnahme von Maßnahmen? (5) In welcher Form soll das Register veröffentlicht werden, mit Blick auf Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und regelmäßige Aktualisierung? (6) Wie wird sichergestellt, dass nicht nur geplante Vorhaben, sondern auch neue oder nachgesteuerte Maßnahmen zur Zielerreichung sichtbar sind?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung fällt eher ausweichend aus: Zu den Fragen 1 und 2 wird mitgeteilt, dass das fortgeschriebene Landesklimaschutzkonzept von 2020 mit 107 Maßnahmen als Übergangslösung die Grundlage bildet und diese bereits in ein digitales Berichtssystem aufgenommen wurden. Zu Frage 3 wird wiederholt, dass diese 107 Maßnahmen aus dem alten Konzept als Grundlage gelten. Zu den Fragen 4, 5 und 6 gibt es keine konkrete Antwort: Die Landesregierung teilt mit, dass die Einzelheiten des KMR noch der ressortübergreifenden und innerbehördlichen Abstimmung unterliegen und damit noch nicht geklärt sind.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/194, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.