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Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 19/199

2. Juni 2026Dokument 19/199 · WP 19Rheinland-Pfalz
Baley Wollenweber
WasserschutzgebietTransparenzBürgerbeteiligungVerfahrensführungNormenkontrollverfahren

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Festsetzung des Wasserschutzgebiets 'Stollen Alexandria' in den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod. Der Fragesteller kritisiert mangelnde Transparenz, die fehlende Offenlegung wesentlicher Gutachten sowie die Durchführung eines Online-Konsultationsverfahrens statt eines regulären Erörterungstermins. Die Ortsgemeinde Höhn hat gegen die Rechtsverordnung ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene Ortsgemeinden (Bad Marienberg, Westerburg, Rennerod, insbesondere Höhn), betroffene Bürger und Eigentümer in den betroffenen Regionen, kommunale Planungshoheiten der beteiligten Gemeinden

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sieben konkrete Fragen: (1) Zeitlicher Ablauf zwischen Fertigstellung und Übermittlung des hydrogeologischen Gutachtens an die Kommunen, (2) Gründe für fehlende Offenlegung von Gutachten im regulären Beteiligungsverfahren, (3) Gründe für fehlende unaufgeforderte Offenlegung, (4) Gründe für Ersetzung des Erörterungstermins durch Online-Konsultation, (5) Prüfung alternativer Schutzgebietszuschnitte und abgestufter Schutzmaßnahmen, (6) Rechtsgrundlage für bereits erlassene Einschränkungen vor Abschluss des Festsetzungsverfahrens, (7) Veranlassung für interne Überprüfung der Verfahrensablauf und Transparenzpraxis angesichts des laufenden Normenkontrollverfahrens.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten antwortet: Das hydrogeologische Gutachten wurde am 27. April 1999 vom damaligen Geologischen Landesamt erstellt; die Regierung kann jedoch nicht beurteilen, in welchem Umfang es den betroffenen Gemeinden zugänglich gemacht wurde. Zu weiteren Fragen verweist die Regierung auf vorherige Antworten zu Anfragen 18/9296, 18/9463, 18/8917 und 18/9104. Die Abgrenzung eines Wasserschutzgebiets ist fachlich gebunden und richtet sich ausschließlich nach geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten, nicht nach planerischen Alternativen. Die Regierung begründet die Berücksichtigung von Grundwasserschutzbelangen in Genehmigungsverfahren mit Bundesverwaltungsgerichtsurteilen. Zu einer internen Überprüfung sieht die Landesregierung derzeit keine Veranlassung; sie möchte zunächst das Ergebnis des anhängigen Normenkontrollverfahrens abwarten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/199, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.