Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzAntragCDUSPDBündnis 90/Die Grünen

📝 Drucksache 19/2

18. Mai 2026Dokument 19/2 · WP 19Rheinland-Pfalz
Marcus Klein, Florian Maier, Pia Schellhammer
GeschäftsordnungAusschussstrukturVerfahrensregelungAbstimmungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die drei Regierungsfraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Annahme einer vorläufigen Geschäftsordnung für die 19. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz. Diese basiert auf der Geschäftsordnung der 18. Wahlperiode und wird mit acht konkreten Änderungen übernommen, um sie an die neue Legislaturperiode anzupassen.

👥 Wer ist betroffen?

Alle Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz, die Geschäftsverwaltung des Landtags und die Öffentlichkeit durch erhöhte Transparenz der parlamentarischen Verfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag sieht folgende Änderungen vor: (1) Reduktion bestimmter Schwellwerte von 12 auf 10, (2) Streichung einzelner Paragrafen in §30, (3) Neuregelung der Abstimmungsverfahren mit Vermerking des individuellen Abstimmungsverhaltens im Plenarprotokoll, (4) Neuordnung der ständigen Fachausschüsse auf 14 Ausschüsse (neu: Ausschuss für Medien, Sport, Ehrenamt und Europa), (5) weitere redaktionelle Anpassungen. Der Rechtsausschuss wird beauftragt, alsbald einen Vorschlag für die endgültige Geschäftsordnung vorzulegen, insbesondere mit Festlegung der Oppositionsredezeiten.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument definiert konkret 14 ständige Fachausschüsse, darunter neue Schwerpunktbereiche wie Digitalisierung (im Haushalt- und Finanzausschuss), Integration (im Inneres-Ausschuss) und Ehrenamt (im Medien- und Sportausschuss). Die Regelung zur Abstimmung wird transparenter gestaltet: Künftig müssen alle Abgeordneten namentlich aufgerufen werden und ihre Stimmen (Ja, Nein, Enthaltung) sind im Plenarprotokoll zu dokumentieren. Die endgültige Geschäftsordnung mit Oppositionsredezeiten bleibt einer späteren Regelung vorbehalten.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/2, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Mai 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.