❓ Stand der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 2. Rheinbrücke
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt den Stand der CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality Measures) und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der 2. Rheinbrücke bei Wörth in Rheinland-Pfalz. CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die ökologische Funktion von Lebensräumen geschützter Tierarten dauerhaft erhalten bleibt. Die Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Dr. Lea Heidbreder richtet sich kritisch auf die Umsetzung, Wirksamkeit und Überwachung dieser Naturschutzmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Regionen sind die Gebiete um Wörth am Rhein mit mehreren Ausgleichsflächen (Leimersheimer Auwiesen, Mittelbruch, Untere Weide/Marlach, Rheinanlagen, Wörther Altwasser, Hördter Rheinauen). Geschützte Tierarten sind Wendehals, Star, Fledermäuse und Eisvogel. Zuständige Institutionen sind das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr sowie die Obere Naturschutzbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf Fragen: (1) Welche CEF-Maßnahmen wurden umgesetzt und wie groß sind die Flächen? (2) Erfüllen die Maßnahmen die naturschutzrechtlichen Anforderungen? (3) Wer trägt Verantwortung für Pflege und Unterhaltung? (4) Wie wird die dauerhafte Funktionsfähigkeit überprüft? (5) Wo werden Monitoring-Ergebnisse öffentlich dokumentiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt: (1) Alle 20 planfestgestellten CEF-Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, darunter Streuobstwiesen, artenreiche Waldflächen, Röhricht- und Nasswiesen, Stillgewässer, Gehölzflächen, Nistkästen, Gewässeraufwertungen und Uferbefestigungen. (2) Die Maßnahmen erfüllen bis zum Baubeginn die naturschutzrechtlichen Anforderungen; bisherige Monitoringerkenntnisse sprechen für Zielerreichung. (3) Der Vorhabenträger bzw. Baulastträger trägt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit. (4) Regelmäßige Kontrollen und typischerweise fünfjähriges Monitoring nach Herstellung sichern die Funktionsfähigkeit; Pflegemaßnahmen werden bei Bedarf angepasst. (5) Monitoringberichte werden nach Abschluss mit der Oberen Naturschutzbehörde und Planfeststellungsbehörde öffentlich dokumentiert.