❓ Chancengerechtigkeit sicherstellen: BAföG-Anträge in Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Entwicklung der BAföG-Förderung für Studierende in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund geplanter Bundesreformen. Im Kontext steigender Lebenshaltungskosten und zunehmender Armutsrisiken unter Studierenden wird untersucht, wie sich die BAföG-Situation an den rheinland-pfälzischen Hochschulen entwickelt hat und wie die Landesregierung eine Reform auf Bundesebene vorantreiben will.
👥 Wer ist betroffen?
Studierende an Hochschulen in Rheinland-Pfalz, insbesondere junge Menschen ohne finanzielle Unterstützung durch Eltern. Betroffen sind insbesondere die Hochschulen in Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau, Koblenz, Bingen, Ludwigshafen und Worms, wo unterschiedliche BAföG-Förderquoten zwischen 11 und 27 Prozent beobachtet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt sechs Fragen: (1) Entwicklung bewilligter BAföG-Anträge 2021-2025 nach Hochschulstandort, (2) Anzahl Studierender mit BAföG-Höchstsatz, (3) durchschnittliche Förderbeträge pro Standort, (4) Quote der BAföG-Empfänger im Vergleich zur Gesamtstudierendenzahl, (5) Einschätzung der Auskömmlichkeit der Wohnkostenpauschale in größeren Universitätsstädten, (6) Engagement der Landesregierung für eine BAföG-Reform auf Bundesebene.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort liefert detaillierte Daten für 2021-2025: Die Anzahl der Bewilligungen liegt zwischen 4.986 und 5.323 pro Jahr, der Anteil der Höchstsatzempfänger zwischen etwa 2.062 und 2.541. Der durchschnittliche Förderbetrag variiert zwischen 541 und 760 Euro je nach Standort und Jahr. Die BAföG-Quote der Studierenden schwankt zwischen 11,35 Prozent (Trier 2025) und 26,64 Prozent (Birkenfeld 2022). Zur Wohnkostenpauschale: Die Landesregierung kritisiert, dass die pauschale Regelung regionale Unterschiede in Mieten und Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt. Zu Reformvorhaben: Rheinland-Pfalz brachte im Januar 2026 gemeinsam mit sieben anderen Bundesländern einen Entschließungsantrag ein; dieser wurde im März 2026 vom Bundesrat beschlossen. Die Landesregierung verpflichtet sich zur weiteren Verfolgung einer umfassenden BAföG-Reform.