📄 Drucksache 19/213
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Maßnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die zwei Sprudelbetrieben im Nationalpark Hunsrück-Hochwald die Fortsetzung ihrer Genehmigungsverfahren für Grundwasserentnahmen untersagt hat. Die befristeten Entnahmegenehmigungen dieser Betriebe liefen 2019 aus, und obwohl fristgerecht Neuerteilungsanträge gestellt wurden, lehnte die SGD Nord diese wegen unvollständiger Antragsunterlagen und offener Fragen zur Umweltverträglichkeit ab. Gegen diese Ablehnung haben die Betriebe Anspruch auf Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhoben.
👥 Wer ist betroffen?
Zwei Sprudelbetriebe im Nationalpark Hunsrück-Hochwald, die Grundwasser entnehmen; der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und seine Ökosysteme; der Grundwasserhaushalt der Region; die zuständigen Behörden des Landes Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Abgeordneten stellen sieben Fragen: (1) Konkrete Gründe für die Ablehnung der Genehmigungsverfahren; (2) Gründe für die Nicht-Fortsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung; (3) Vorliegende naturschutzfachliche und hydrogeologische Erkenntnisse zu Auswirkungen; (4) Festgestellte oder befürchtete Auswirkungen auf Grundwasserstände und Lebensräume; (5) Vollziehbarkeit der erlassenen Bescheide; (6) Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung; (7) Verstöße gegen Auflagen seit 2021.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet wie folgt: Die Anträge wurden abgelehnt, weil erforderliche Unterlagen unvollständig vorgelegt wurden und offene Fragen zur wasserrechtlichen Zulassungsfähigkeit nicht abschließend geklärt werden konnten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde eingeleitet, aber nicht abgeschlossen. Detaillierte Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen könnten erst Ergebnis der UVP sein; da diese nicht durchgeführt wurde und ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann sich die Regierung nicht abschließend äußern. Die ablehnenden Bescheide entfalten mit Bekanntgabe Wirkung, doch laufen gegen sie Rechtsbehelfe und Eilverfahren. Die Wasserbehörden überwachen die Einhaltung durch Auswertung von Betriebs- und Monitoring-Daten sowie Kontrollen vor Ort. Im Jahr 2025 wurden Berichtspflichten größtenteils erfüllt, mit Verzögerungen beim Monitoring, wobei ein Unternehmen die Auflage zur Meldung und Einschränkung der Grundwasserentnahme nicht erfüllte.