Zurück zur Übersicht
Rheinland-PfalzKleine AnfrageAfD

❓ Raser im Kreis Mayen-Koblenz

3. Juni 2026Dokument 19/214 · WP 19Rheinland-Pfalz
Joachim Paul
VerkehrssicherheitRasereiWeißenthurmPolizeiermittlungenVerkehrsunfallflucht

📋 Worum geht es?

Es geht um einen Verkehrsvorfall vom 21. Februar 2026 in Weißenthurm (Kreis Mayen-Koblenz). Ein unbekannter Fahrzeugführer fuhr mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit durch mehrere Straßenzüge der Ortschaft. Dabei gefährdete der Fahrer einen Fußgänger, beschädigte mindestens zwei geparkte Fahrzeuge und verletzte leicht eine Person. Der Fahrzeugführer floh von der Unfallstelle. Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen ein.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Bürger in Weißenthurm, insbesondere ein Fußgänger, der zur Seite springen musste, und eine Person, die durch den Außenspiegel des Fahrzeugs am linken Arm leicht verletzt wurde. Zusätzlich erlitten mindestens zwei Besitzer von geparkten Fahrzeugen Sachschäden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage richtet sieben konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Was ist über Tathergang und Schäden bekannt? (2) Welche Ermittlungen wurden eingeleitet? (3) Konnte der mutmaßliche Täter identifiziert werden? (4) Welche persönlichen Daten sind bekannt (Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund)? (5) Was ist über Alter und Aufenthaltsstatus bekannt? (6) Gibt es Hinweise auf eine politisch oder religiös motivierte Tat? (7) Kann der Vorfall als Anschlag oder Anschlagsversuch eingeordnet werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierungsantwort berichtet: Der Fahrzeugführer befuhr am 21. Februar 2026 die Straßen in Weißenthurm mit erhöhter Geschwindigkeit. Ein Fußgänger musste zur Seite springen. In der Becherstraße touchierte der PKW einen geparkten Wagen und beschädigte ihn. In der Hauptstraße touchierte der PKW einen weiteren Wagen und eine neben diesem Fahrzeug stehende Person am linken Arm. Sachschaden: etwa 700 Euro. Verletzte Person: leichte Verletzung am linken Arm. Die Polizeiinspektion Andernach führte intensive Fahndungsmaßnahmen und einen Zeugenaufruf durch. Erfasste Straftatbestände: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB), zweifache Verkehrsunfallflucht (§142 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB). Zentrales Ergebnis: Der Fahrzeugführende konnte bislang nicht ermittelt werden. Hinweise auf eine politisch oder religiös motivierte Tat liegen nicht vor.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 19/214, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juni 2026

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.